Anreize

Anreize

Das Beste für das Gemeinwohl – steueroptimiert

Steuerliche Anreize

Der Gesetzgeber lädt Sie ein sich gesellschaftlich zu engagieren und belohnt hierfür Ihre Spenden, Zustiftungen und Stiftungserrichtungen. In den meisten Staaten wird Spenden und Stiften mit besonderer Fürsorge und mit erheblichen steuerlichen Anreizen honoriert. Die großen Zuwendungen für Stiftungen, die Milliardäre wie Bill Gates oder Marc Zuckerberg leisten, sind legendär. In vielen Staaten ist ein gesellschaftliches Leben aber auch ohne die Masse der kleinen Spenden und die Arbeit der vielen unterschiedlichen Stiftungen gar nicht mehr vorstellbar. Unabhängig davon, dass sich durch Spenden und Zustiften das Ausmaß der Steuererklärungen auf ein Mindestmaß reduzieren läßt und Sie dadurch eine effektivere Sicht auf Ihr Einkommen und Vermögen erhalten, ist eine sachbezogene Beratung bei der Spende und Zustiftung empfehlenswert. Grundsätzlich hilft Ihnen GoPublic Stiftungsberatung im entsprechenden Einzelfall in ganz Europa und sogar weltweit Ihre Vorstellungen zu entwickeln und adäquat umzusetzen. 

Die Anreize, die der Staat für bürgerschaftliches Engagement bietet, sollen am konföderierten System der Bundesrepublik Deutschland* beispielhaft dargestellt werden. Obwohl in Deutschland Stiftungsrecht Ländersache ist, sind die steuerlichen Erleichterungen, anders als z.B. in den USA, identisch in allen 16 Bundesländern. In anderen europäischen Ländern sind die Regelungen teilweise abweichend, jedoch durchaus ähnlich bzw. in zunehmendem Maße einladend.

* Spenden von Steuerbürgern können in Höhe von 20% des jährlichen Gesamteinkommens Vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Zusätzlich können Geldspenden oder Sachwerte zu einem Betrag in Höhe von 1Mio EUR pro Einzelperson bzw. 2Mio EUR pro Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden;  jeweils sofort auf einmal oder innerhalb von 10 Jahren nach eigener Wahl aufteilbar. Nicht verbrauchte Beträge sind in den nächsten Veranlagungszeitraum übertragbar.

Beispiel:

1. Bei einem Einkommen einer Einzelperson in Höhe von 200.000 EUR/p.a. können linear 100.000 + 40.000 EUR als Spende in Abzug gebracht werden. Das zu versteuernde Einkommen mindert sich entspreched auf etwa 60.000 EUR.
Hier gilt jetzt zusätzlich ein wesentlich niedrigerer Steuersatz aufgrund der Degression beim progressiven Steuersystem.

2. Für Unternehmen gilt die Regelung, dass bei Spenden 4 Promille der Summe
aus Gesamtumsatz und dem Gesamtbetrag aller Löhne vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden dürfen.

Aus dieser gesetzlichen Regelung können sich vielfältige Nutzen auch für Sie ergeben.

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